Gerichtliche Gutachten
Im Streifall vor Gericht ist es für einen Richter oftmals schwer, den technischen Zusammenhang und die damit verbundene Klärung eines Streitfalles zu beurteilen und um zu einem Urteil zu gelangen.
In solchen Fällen werden öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige als neutraler und verlängerter Arm des Gerichtes eingesetzt, um die Streitfragen fachkundig zu begutachten und die vorhandene Ausführung zu beschreiben.
Der Sachverständige fällt dabei kein Urteil, sondern stellt dem Richter und den Parteien den Ist-Zustand dem Soll-Zustand gegenüber.
Das Gericht fällt oftmals auf Grundlage des Gutachtens eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen seine Entscheidung.