Risikoabschätzungen (früher Gefährdungsanalysen) und die Trinkwasserhygiene

Der Trinkwasserhygiene wird immer mehr Gewicht beigemessen. Zu Recht! 
Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel und ohne geeignetes Trinkwasser ist ein Leben nicht möglich. Daher muss es dem Menschen in einwandfreier Qualität zur Verfügung stehen.
Die in Deutschland gültigen Gesetze und Verordnungen regeln dieses und darüber hinaus auch die notwendige Beschaffenheit und die Überprüfung des Leitungsnetzes. 
Sollte z.B. bei einer orientierenden Untersuchung festgestellt werden, dass die Leitungen konterminiert sind mit, z. B. Legionellen, verfügt das zuständige Gesundheitsamt, dass eine Risiko-abschätzung (Gefährdungsanalyse) erstellt wird, um Schwachstellen im System zu erkennen, damit diese anschließend abgestellt werden können.
Ich bin befugt und zertifiziert, diese Gefährdungsanalysen für Sie zu erstellen.
Auch bei Bestandsanlagen ist es prophylaktisch möglich und zu empfehlen, solch eine Analyse erstellen zu lassen. 
Bei sogenannte Kleinanlagen (typisch: Ein- und Zweifamilienhäuser), die nicht der Überwachungspflicht unterliegen, ist eine Verkeimung auch möglich und vielfach vorhanden. Daher ist eine Überprüfung durch einen Sachverständigen dringend anzuraten.
Des Weiteren sagt die VDI 6023 aus, dass bei neu erstellten Häusern eine Hygieneerstinspektion durchzuführen ist, damit der Inhaber/Betreiber die Sicherheit hat, eine Trinkwasseranlage gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu übernehmen. Mit der Abnahme ist nämlich der Betreiber der Trinkwasseranlage in der Verpflichtung, einen hygienisch einwandfreien und bestimmungsgemäßen Betrieb sicherzustellen. 
Ich informiere Sie auf Anfrage gern über die Möglichkeiten und die zu erwartenden Kosten.