Mit Sachverstand beurteilen 
                                                                                                 öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige


Warum einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen beauftragen?

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zeichnen sich nicht nur durch ihre besondere Sachkunde und Vertrauenswürdigkeit aus. Durch Ihre Vereidigung auf unparteiisches und unabhängiges Handeln ist darüber hinaus gewährleistet, dass sie ihre Gutachten frei von Interessenskonflikten erstellen.
Da es sich bei der Bezeichnung des „Sachverständigen“ in Deutschland nämlich nicht um einen geschützten Begriff handelt – und sich somit letztlich jeder diesen Titel geben kann – ist die Vereidigung das Instrument, um tatsächliche Expertinnen und Experten auszuweisen.
Sie liefern somit einen dritten Blick von außen auf komplexe Sachverhalte. Dieser objektive Blick sorgt für Unparteilichkeit in Konflikten und Sicherheit für Ihre Entscheidungen – seien sie unternehmerischer, gerichtlicher oder privater Art.
Um sich auf diese Unabhängigkeit und Sachkunde verlassen zu können ist es wichtig, einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zu beauftragen. Sie stellen ihr spezialisiertes Expertenwissen der Gesellschaft, u.a. den Behörden, der Justiz, der Politik sowie Unternehmen und privaten Auftraggebern zur Verfügung.
Dabei sind die Leistungen, mit denen Ihnen der Sachverständige zur Seite stehen kann vielfältig.