Private Gutachten

Oftmals kommt es zu verschiedenen Auffassungen darüber, ob eine Leistung angemessen ausgeführt, oder in Rechnung gestellt wurde. Manchmal ist es für den Laien auch schwer zu erkennen, ob dies so ist, oder eben nicht.
Natürlich kann der Sachverständige auch ein baubegleitendes Gutachten erstellen, damit das gute Gefühl vorhanden ist, mir bei ist alles OK. 
Sollte dies mal nicht der Fall sein, so kann evtl. mit kleinerem Aufwand kurzfristig nachgearbeitet werden und ein langwieriger Rechtsstreit könnte so manches Mal vermieden werden.
Der ausführende Handwerker steht oftmals vor dem Problem, die Arbeit wurde zwar ausgeführt, aber der Kunde reklamiert etwas und hält die Zahlung zurück.

In diesen und in vielen anderen Fällen kann ich als neutraler Sachverständiger im Rahmen meines bestellten Fachgebietes eine Beurteilung vornehmen, bzw. ein Gutachten erstellen, dass allen Belangen in neutraler und objektiver Form gerecht werden sollte und daraufhin eine Lösung herbeigeführt werden kann.